Autozubehör: Erste Hilfe Kasten
In jedem Fahrzeug muss ein Erste Hilfe Kasten mitgeführt werden, dies ist in der Straßenverkehrsordnung in Deutschland eindeutig geregelt und wird bei einem Verstoß mit einem Bußgeld belegt. Die Ausnahmen von diesem Gesetz sind nur Kleinkrafträder und Motorräder. Im europäischen Ausland können die Vorschriften für Verbandskästen anders geregelt sein, man sollte sich vor Reiseantritt darüber informieren.
Verbandskasten auch in Betrieben Pflicht
Ein Erste Hilfe Kasten wird nicht nur im Straßenverkehr zur Pflicht, sondern auch in gewerblichen Betrieben. Geregelt wird das Ganze durch die Unfallverhütungsvorschriften. Wenn Material aus den Erste Hilfe Kästen verbraucht wird, ist dies umgehend zu ersetzen. Der Besitzer eines Verbandskastens ist ebenfalls dazu verpflichtet, den selben auf das Haltbarkeitsdatum der verschiedenen Verbandsmaterialien hin zu kontrollieren. Pflaster verliert durch längere Lagerung, oder im Sommer, seine Klebeeigenschaften, Einmal-Handschuhe können mit der Zeit porös werden und man setzt sich daher selbst Gefahren aus.
Inhalte eines Verbandkasten
In einem Verbandskasten nach DIN 13164 sollte folgender Inhalt immer vorhanden sein: ein mal Heftpflaster, acht mal Wundschnellverband, drei mal Verbandspäckchen 80 mal 100 Millimeter, ein mal Verbandspäckchen 100 mal 120 Millimeter, zwei mal Verbandstuch 40 mal 60 Zentimeter, ein mal Verbandstuch 60 mal 80 Zentimeter, 6 mal Kompressen 10 mal 10 Zentimeter, zwei Fixierbinden sechs Zentimeter mal 4 Meter, drei Fixierbinden acht Zentimeter mal vier Meter, zwei Dreiecktücher, eine Rettungsdecke, eine große Schere, 4 mal Einweghandschuhe in großer Größe, ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Broschüre.
Praktische Tipps für den Erste Hilfe Kasten
Jeder Autofahrer sollte genau wissen, wo genau im PKW der Verbandskasten zu finden ist. Bei einem Unfall kann das Suchen nach dem Erste Hilfe Kasten wertvolle Zeit kosten. Man sollte sich unbedingt mit dem Inhalt vertraut machen und immer das Haltbarkeitsdatum im Auge behalten. Auch wenn man einen Verbandskasten mit sich führt und der Inhalt abgelaufen sein sollte, muss man mit einem Bußgeld rechnen.
